Prüfphase
II – Prüfung der Bauausführung
Stichprobenartige Prüfung der nachweisrelevanten baulichen und
anlagentechnischen Bauausführung in einem Umfang, wie er nach Ermessen des
Prüfsachverständigen im betrachteten Fall für die eigenverantwortliche
Bestätigung der Konformität mit dem Nachweis fachlich erforderlich und
angemessen ist. Mitteilung relevanter Abweichungen sowie Bestätigung der
nachweiskonformen Bauausführung gegenüber dem Bauherr in einem Bericht.
(Mindestinhalt des Prüfberichtes nach dem Bauordnungsrecht in Anlehnung an die
Musterprüfgrundsätze der ARGE-BAU)
Vordruck:
Bauaufsicht 157 - Bericht über die stichprobenhafte
Überprüfung der nachweisgerechten Bauausführung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 EnEV-DV
Bln
http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?343838
Prüfphase III
– Abschlussprüfung einschließlich Energieausweisprüfung
Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit des
energieeinsparrechtlichen Nachweises sowie des Energieausweises nach Maßgabe
der Position 1 unter Berücksichtigung der unter Position 2.0 festgestellten Abweichungen, nach
Fertigstellung der energierelevanten Bauwerksteile. Erstellen der
Bescheinigungen über die EnEV-Konformität der Baumaßnahme unter Verwendung des
von der für das Bauwesen zuständigen Verwaltung zur Verfügung gestellten
Vordrucks.
Vordruck: Bauaufsicht 158 - Bestätigung des Energieausweises für das
fertig gestellte Gebäude nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 EnEV-DV Bln 2009)
http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?343840