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Notwendige Leistungen

Prüfphase I – Kommunikation und Erstprüfung vor Baubeginn

Abstimmung zum Prüfablauf und den notwendigen Prüfunterlagen. Prüfung der vorgelegten energieeinsparrechtlichen Nachweisberechnung vor Baubeginn. Prüfung von formellen, geometrischen, baulichen und anlagentechnischen Nachweisparametern in einem Umfang, wie er nach Ermessen des Prüfsachverständigen für die eigenverantwortliche Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit im betrachteten Fall fachlich erforderlich und angemessen ist. Erstellen eines Prüfprotokolls und des Prüfbescheids zur Vorlage auf der Baustelle unter Verwendung des von der für das Bauwesen zuständigen Verwaltung zur Verfügung gestellten Vordrucks.

 

Vordruck: Bauaufsicht 156 - Bestätigung der Nachweise über die Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) nach § 1 Absatz 1 Nr. 1 EnEV-DV Bln 2009

http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?343836

Prüfphase II – Prüfung der Bauausführung und der bauaufsichtlichen Zulassungen und Nachweise

Stichprobenartige Prüfung der nachweisrelevanten baulichen und anlagentechnischen Bauausführung in einem Umfang, wie er nach Ermessen des Prüfsachverständigen im betrachteten Fall für die eigenverantwortliche Bestätigung der Konformität mit dem Nachweis fachlich erforderlich und angemessen ist. Geprüft wird von Prüfsachverständigen das Bauergebnis nicht der Bauprozess. Es ist die eigenverantwortliche Leistung des Auftraggebers während der Bauzeit, eine auftretende geänderte energetische Ausführung gegenüber der Genehmigungsplanung dem Ersteller des Nachweises anzuzeigen und die Details der Änderung dem Ersteller des Nachweises mitzuteilen. Der Ersteller des Nachweises sollte die Berechnung aktualisiert und gegebenenfalls den bauausführenden Planer / Bauherrn Informieren sollte die Genehmigungsfähigkeit nicht mehr gegeben sein. Vorgesehener Aufwand der Terminvereinbarung sind in der Regel der Regel 2 Baustellenbegehungen zur Herstellung des unteren Gebäudeabschlusses und/oder zur Fertigstellung der Gebäudehülle und nach den Einbau anlagentechnischer Teile. Anforderung und Überprüfung der Bautechnischen Nachweise zum Baufertigstellung. Zur Dokumentation von Mitteilung relevanter Abweichungen sowie Bestätigung der nachweiskonformen Bauausführung gegenüber dem Bauherr wird ein Bericht erstellt. Bericht + Formular 

Bauaufsicht 157 - Bericht über die stichprobenhafte Überprüfung der nachweisgerechten Bauausführung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 EnEV-DV Bln

http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?343838

 

Prüfphase III – Überprüfung der Aktualisierung der EnEV-Berechnung bezüglich der im Bauablauf erfolgten Änderungen einschließlich der Energieausweisprüfung und Freigabe

Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit des energieeinsparrechtlichen Nachweises sowie des Energieausweises nach Maßgabe der Position 1 unter Berücksichtigung der unter Prüfphase II  festgestellten Abweichungen, nach Fertigstellung der energierelevanten Bauwerksteile. Der Energieausweis ist eine rechtliche Dokumentation der Beschaffenheit des erstellten Gebäudes. Erstellen der Bescheinigungen über die Übereinstimmung der Angaben des Energieausweises mit dem fertig gestellten Gebäude und über die Einhaltung der Energieeinsparverordnung EnEV unter Verwendung des von der für das Bauwesen zuständigen Verwaltung zur Verfügung gestellten Vordrucks 

Vordruck: Bauaufsicht 158 - Bestätigung des Energieausweises für das fertig gestellte Gebäude nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 EnEV-DV Bln 2009)

http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?343840

BÜRO: 9-12.00h 14-17.30h TEL: 0049 (0) 30 / 41716840 FAX: -45  | E-MAIL:office(at)ecobauconsulting.de