AKTUELL / HOME
ENGLISCH / ENGLISH
HANDEL / RETAIL
INDUSTRIE / INDUSTRY
NEUBAU/ NEW BUILDING
SANIEREN / RENOVATE
ENERGIE AUDITS
EnEV-PRÜFUNG ABNAHME
Prüf- Leistungen
Pflichten Bauherr
Notw. Unterlagen
Aufwand und Kosten
Gesetzeslage
Ordnungsbehörde
Formulare
Prüfsachverständige
Unternehmererklärung
Gutachterausschuss
DGNB
BNB BUND
ZERTIFIZIERUNG/ CERT
PRESSE / MEDIA
ÜBER UNS / ABOUT US
KONTAKT / CONTACT
IMPRESSUM / IMPRINT

Notwendige Leistungen

Prüfphase I – Erstprüfung vor Baubeginn

Prüfung der vorgelegten energieeinsparrechtlichen Nachweisberechnung vor Baubeginn. Prüfung von formellen, geometrischen, baulichen und anlagentechnischen Nachweisparametern in einem Umfang, wie er nach Ermessen des Prüfsachverständigen für die eigenverantwortliche Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit im betrachteten Fall fachlich erforderlich und angemessen ist. Erstellen des Prüfbescheids zur Vorlage auf der Baustelle unter Verwendung des von der für das Bauwesen zuständigen Verwaltung zur Verfügung gestellten Vordrucks.

Vordruck: Bauaufsicht 156 - Bestätigung der Nachweise über die Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) nach § 1 Absatz 1 Nr. 1 EnEV-DV Bln 2009

http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?343836

Prüfphase II – Prüfung der Bauausführung

Stichprobenartige Prüfung der nachweisrelevanten baulichen und anlagentechnischen Bauausführung in einem Umfang, wie er nach Ermessen des Prüfsachverständigen im betrachteten Fall für die eigenverantwortliche Bestätigung der Konformität mit dem Nachweis fachlich erforderlich und angemessen ist. Mitteilung relevanter Abweichungen sowie Bestätigung der nachweiskonformen Bauausführung gegenüber dem Bauherr in einem Bericht. (Mindestinhalt des Prüfberichtes nach dem Bauordnungsrecht in Anlehnung an die Musterprüfgrundsätze der ARGE-BAU)

Vordruck: Bauaufsicht 157 - Bericht über die stichprobenhafte Überprüfung der nachweisgerechten Bauausführung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 EnEV-DV Bln

http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?343838

 

Prüfphase III – Abschlussprüfung einschließlich Energieausweisprüfung

Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit des energieeinsparrechtlichen Nachweises sowie des Energieausweises nach Maßgabe der Position 1 unter Berücksichtigung der unter Position 2.0  festgestellten Abweichungen, nach Fertigstellung der energierelevanten Bauwerksteile. Erstellen der Bescheinigungen über die EnEV-Konformität der Baumaßnahme unter Verwendung des von der für das Bauwesen zuständigen Verwaltung zur Verfügung gestellten Vordrucks.

Vordruck: Bauaufsicht 158 - Bestätigung des Energieausweises für das fertig gestellte Gebäude nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 EnEV-DV Bln 2009)

http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?343840

BÜRO: 9-12.00h 14-17.30h TEL: 0049 (0) 30 / 41716840 FAX: -45  | E-MAIL:office(at)ecobauconsulting.de