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Energieausweise auf Grundlage der Verbrauchsdaten

Als Grundlage für den Verbrauchsausweis dienen die Messungen mindestens dreier aufeinander folgender Abrechnungsperioden. Das Ergebnis wird durch vorgegebene Korrekturfaktoren rechnerisch erhöht, so dass der Verbrauchsausweis auch schlechtere Werte für ein Gebäude ausweisen kann, als ein Bedarfsausweis. Oftmals liegen diese drei Abrechnungsperioden nicht vor bzw. es wurden Bau- oder Anlagentechnische Veränderungen in dieser Zeit vorgenommen. Bei größeren Liegenschaften mit mehreren Gebäuden liegen oft keine seperaten Zählerdaten vor.

Bei kleineren Büro- oder Gewerbeflächen in Wohngebäuden kann mit Verbrauchsdaten oft schnell und kostengünstig ein seperater Energieausweis für diese Flächen unabhängig vom Restgebäude erzeugt werden.

Ohne Verbrauchsdaten! - Energieausweise nach DIN 18599 für Nichtwohngebäude

Für Nichtwohngebäude wie Büro und Gewerbeflächen wird ein Energieausweis nach DIN 18599 gefordert.

Eine Norm mit über 800 Seiten und Verweißen auf viele andere Unternormen. 
Das Berechnungsverfahren kann nur Interdisziplinär und mit viel Aufwand gelöst werde. Real wird es wenige Anbieter hierzu am Markt geben. Wir können Ihnen diese Dienstleistung ab Juni 2007 anbieten.


KfW- Förderung:

Nachweise gemäß DIN V 18599 berechnen - Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert seit Anfang diesen Jahres auch die energetische Sanierung von Schulen, Turnhallen usw. Bei Berechnung der Energienachweise gemäß der Methode der DIN V 18599 sind höhere Fördersummen möglich.

Zum Nachweis der Förderfähigkeit sieht der erste Weg vor, dass bei der Modernisierung das Neubau-Niveau gemäß aktuell geltender EnEV nachgewiesen wird, da wird sich auch in der EnEV 2007 nichts ändern. Allerdings muss man nach der neuen Berechnungsmethode zur energetischen Bewertung von Gebäuden gemäß der neuen DIN Vornorm 18599 rechnen.

Die Kosten für Energieausweise

Wir können Ihnen keine festen Preise für Energieausweise angeben weil diese sehr abhängig sind vom  Vorhandensein von Daten zum Gebäude. Aufgrund der gesetzlichen Forderung Modernisierungshinweise für den Energieausweis mitzuliefern brauchen wir Daten zum Gebäudezustand. Entweder über eine Abfrage per Fragebogen – besser noch ein telefonische Befragung zum Gebäudezustand oder eine Vor-Ort Besichtigung. Bei einer Vor-Ort Besichtigung entstehen natürlich höhere Kosten.

Aktualisierung: Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Es sei denn die Gebäudehülle oder Anlagentechnik verbessert sich durch Sanierung. Dann ist ein neuer Ausweis gefordert und auch sinnvoll. Wir aktualisieren Ihnen alle Ausweise bis 5 Jahre nach Erstausstellung zum halben Preis.

Der Energieausweis als Zusatzleistung zu anderen Energiegutachten. Im Rahmen anderer Dienstleistungen zu energetischen Bewertungen können wir Ihnen Energieausweise als Zusatzangebot für 30% der üblichen Kosten anbieten.

Honorare

Kosten für verbrauchsbasierter Energieausweis für Nichtwohngebäude

Verbrauchsbasierte Ausweise können sehr Kostengünstig sein. Wenn alle Daten vorliegen können mehrere Ausweise seriell erzeugt bei 100 EURO liegen.

Kosten für bedarfsbasierter Energieausweis nach DIN 18599 für Nichtwohngebäude

Hier liegen die Kosten am Höchsten. Die Spanne reicht von 1500 – 7000 EURO je nach Umfang der Liegenschaft. Hier lohnt die Energieausweiserstellung in Zusammenhang mit Gutachten und Energiesparkonzepten um welche vom gegenseitigen Aufwand profitieren.

Bei Bundesbauten können Energieausweise über das 120-Mio-Programm zur energetischen Sanierung von Bundesgebäuden finanziert werden!

120-Mio-Programm zur energetischen Sanierung von Bundesgebäuden

Mit Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 08. Juni 2006 ist die Durchführungsrichtlinie für das 120-Mio-Programm zur energetischen Sanierung von Bundesgebäuden eingeführt worden. Das Programm ist Bestandteil des Programms zur Stärkung von Innovation, Investition, Wachstum und Beschäftigung. Mit dem Programm werden bauliche und anlagentechnische Maßnahmen in bestehenden Bundesgebäuden mitfinanziert, die deutlich über die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung hinausgehen, sowie Energiegutachten und Energieausweise finanziert.

Info BMVBS


BÜRO: 9-12.00h 14-17.30h TEL: 0049 (0) 30 / 41716840 FAX: -45  | E-MAIL:office(at)ecobauconsulting.de