Die Liegenschaftsregelung:
Bekanntmachung des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 26. Juli 2007 der Regeln für Energieverbrauchskennwerte und der Vergleichswerte
im Nichtwohngebäudebestand
2.2 Energieverbrauchsermittlung in Sonderfällen
2.2.1 Energieverbrauchsermittlung bei Liegenschaften mit gemeinsamer Erfassung
Energieverbrauchsermittlung bei Liegenschaften mit gemeinsamer Erfassung
Der Energieverbrauch soll im Grundsatz für jedes einzelne Gebäude ermittelt werden. Besteht bei Liegenschaften aus mehreren Gebäuden – insbesondere wegen nicht vorhandener dezentraler Messeinrichtungen– keine Möglichkeit, Energieverbrauchswerte für die einzelnen Gebäude zu ermitteln, darf ein Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs abweichend vom vorstehenden Grundsatz auch für mehrere Gebäude gemeinsam ausgestellt werden.
Mehr dazu in unserem Verfahrensvorschlag. Wir beraten Sie gern.
Fertige Energieausweise sehen Sie beispielhaft unter:
Energieausweisbeispiel 6
Energieausweisbeispiel 7