Integrale Planung kann nur bei frühzeitiger Information aller Planungsbeteiligten Funktionieren
ECOBAU CONSULTING hat verschiedene TECHNISCHE INFORMATION´s Blätter und KUNDENIINFORMATIONEN erstellt.
Diese dienen der Information und frühzeitigen Abstimmung von Maßnahmen im Planungsprozess. Oftmals herrscht noch Unkenntnis zur Verordnungslage und den aktuellen Anforderungen. Bereits frühzeitig müssen Entscheidungen getroffen werden mit weit reichender Planungsauswirkung.
Kleine Motivation zum Lesen:
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Werk des Architekten den anerkannten Regeln der Baukunst und der Technik entsprechen muss. Die Beauftragung eines Fachingenieurs entbindet den planenden und bauüberwachenden Architekten nicht von seiner Haftung wenn vom Architekt die entsprechende bautechnischen Fachkenntnisse zu erwarten sind. Wegen der gesamtschuldnerischen Haftung ist dabei die Bauüberwachung besonders haftungsanfällig. Die EnEV und die Luftdichtigkeit bei der Ausführung von Gebäuden gehören juristisch gesehen zum Grundwissen eines Architekten. Zur Einfachheit haben wir die spezielle Problematik noch einmal expliziert dargestellt um spätere Probleme zu vermeiden.
Die Technische Information dienen der Hilfestellung den gesetzlichen Anforderungen und anerkannten Regeln der Technik gerecht zu werden. ECOBAU CONSULTING / Frank W. Lipphardt übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der Technischen Informationen. Der planende Nutzer ist nicht seiner Sorgfallspflicht nicht entbunden Es gilt weiterhin: "Der Architekt hat in erster Linie grundsätzlich die Verantwortung für die Beachtung und Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik. Der Architekt hat zu prüfen, ob die technischen Erkenntnisse etwa fortgeschritten und frühere technische Regeln etwa überholt oder veraltet sind" Für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen, bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen, unmittel bar oder mittelbar verursacht werden, haftet ECOBAU CONSULTING nicht, sofern uns nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last gelegt werden kann.
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