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Energieausweise können auf zweierlei Weise ausgestellt werden:

Grundlage der verbrauchsorientierten Variante ist der Energieverbrauch, den die Bewohner der Immobilie in den letzten Jahren hatten. In diese Werte fließt also auch das Verhalten der Bewohner ein. Wenn diese beispielsweise besonders warme Räume bevorzugten oder bei gekippten Fenstern heizten, so hat dies eine schlechtere Einstufung des Gebäudes zur Folge.

Der ingenieurtechnisch berechnete bedarfsorientierte Ausweis dagegen betrachtet allein die vorhandene Bau- und Heiztechnik: Aus der Qualität von Heizungsanlage sowie Wärmeschutz wird der Heizwärmebedarf des Gebäudes ermittelt - unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Diese Variante ist etwas aufwändiger zu erstellen, schließlich reicht nicht nur ein Blick auf die Heizkostenrechnungen.

Der Aufwand der Datenbereitstellung ist beträchtlich! 

Checkliste für die Bereitstellung der Daten für einen Energiebedarfsausweis

Gebäudetyp: Wohngebäude: Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus
Adresse, ggf. Gebäudeteil, Baujahr Gebäude, Baujahr Anlagentechnik
Anzahl Wohnungen, Wohnfläche (zur Umrechnung in Gebäudenutzfläche) nach § 2 Pkt. 12 EnE
Anlass der Erstellung des Ausweises (Neubau, Vermietung/Verkauf, Modernisierung, freiwillig)
Energieträger Heizung bzw. bei verbundenen Anlagen Heizung und     
Warmwasserbereitung (zentral und in der Abrechnung en
Wenn möglich: Gebäudepläne + Bauunterlagen
Wenn möglich: Schornsteinfegerprotokoll
Wenn möglich ein Gebäudefoto

Ein Vor Ort Termin zu Begehung des Objektes!



Mehr zum üblichen Arbeitsablauf der Energieausweiserstellung erfahren Sie hier: Info

Checkliste für die Bereitstellung der Daten für einen Energieverbrauchsausweis

Gebäudetyp: Wohngebäude: Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus
Adresse, ggf. Gebäudeteil, Baujahr Gebäude, Baujahr Anlagentechnik
Anzahl Wohnungen, Wohnfläche (zur Umrechnung in Gebäudenutzfläche) nach § 2 Pkt. 12 EnE
Anlass der Erstellung des Ausweises (Neubau, Vermietung/Verkauf, Modernisierung, freiwillig)
Energieträger Heizung bzw. bei verbundenen Anlagen Heizung und      
Warmwasserbereitung (zentral und in der Abrechnung enthalten oder dezentral)
Verbrauchsmenge, Warmwasseranteil (nur bei zentraler WW.-Bereitung) und   
Abrechnungszeitraum für drei Jahre – z.B. Heizkostenabrechnungen oder Rechnungen des
Energielieferanten.
Leerstand für die drei Abrechnungszeiträume (in m²), wenn der Leerstand jeweils für den gesamten Abrechnungszeitraum zutraf.
Angaben zu seit 1990 bereits erfolgten energetischen Modernisierungen (für Modernisierungshinweise):  Nachträgliche Wärmedämmung des oberen Gebäudeabschlusses (Dach oder oberste Geschossdecke), Fenstererneuerung , Nachträgliche Wärmedämmung der  
Außenwände , Nachträgliche Wärmedämmung des unteren Gebäudeabschlusses  (Kellerdecke
oder unterste Geschossdecke oder Perimeter), Anpassung / Erneuerung der Heizungsanlage,
Erneuerung  der Warmwasserbereitung.

Möglichst ein Gebäudefoto

Versorger und Mieter müssen Verbrauchsdaten dem  Eigentümer übermitteln.

Info über www.haus-und-grund.net




BÜRO: 9-12.00h 14-17.30h TEL: 0049 (0) 30 / 41716840 FAX: -45  | E-MAIL:office(at)ecobauconsulting.de